Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler nextspace83 – Uwe Höfler (nachfolgend „Makler“) und dem Kunden. (2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verkäufer/Vermieter (Auftraggeber) als auch Käufer/Mieter (Interessenten). (3) Gegenstand des Vertrages ist der Nachweis oder die Vermittlung von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien und Grundstücke.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher ist gemäß § 656a BGB zwingend die Textform (z. B. E-Mail, Brief) für das Zustandekommen des Maklervertrages erforderlich. (2) Bei Mietobjekten oder Gewerbeimmobilien kann der Vertrag auch konkludent (durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit in Kenntnis der Provisionspflicht) oder mündlich geschlossen werden. (3) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Makler den Auftrag bestätigt oder der Kunde ein Exposé mit Provisionshinweis anfordert und der Makler dieses liefert.

§ 3 Haftung für Objektdaten und Exposé

(1) Alle Objektangaben basieren auf Informationen, die dem Makler vom Eigentümer oder beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. (2) Grundrisse und Visualisierungen sind nicht maßstabstreu und dienen lediglich der Orientierung. (3) Eine Haftung des Maklers für Baubeschreibungen, Pläne oder behördliche Genehmigungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine Überprüfung dieser Unterlagen als Zusatzleistung vereinbart wurde.

§ 4 Gegenseitige Verpflichtungen

(1) Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen und alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Erfahrungen einzubringen, um einen reibungslosen Prozess zu ermöglichen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler alle für die Vermarktung relevanten Unterlagen (z. B. Energieausweis, Grundrisse, Nebenkostenabrechnungen) unaufgefordert und vollständig zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Verbot der Informationsweitergabe

Alle Informationen, insbesondere Objektnachweise des Maklers, sind streng vertraulich und nur für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers ist untersagt. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag ab, schuldet der Kunde dem Makler die vereinbarte Provision, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen.

§ 6 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Makler für beide Seiten als reiner Vermittlungsmakler auftritt; in diesem Fall ist die Doppeltätigkeit nur nach ausdrücklicher Offenlegung gegenüber beiden Parteien zulässig.

§ 7 Aufwendungsersatz

(1) Kommt kein Hauptvertrag zustande, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen (z. B. Inseratskosten, Porti, Telefonate, Fahrtkosten) zu ersetzen. (2) Dieser Ersatz kann individuell nach Einzelnachweis oder pauschal abgerechnet werden, darf jedoch 10 % der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.

§ 8 Provisionsanspruch

(1) Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag), sofern dieser auf der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht. (2) Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag nachträglich durch eine auflösende Bedingung erlischt oder durch Rücktritt, Anfechtung oder sonstige Gründe aufgehoben wird, die nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.

§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers für Schäden des Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), für die der Makler auch bei einfacher Fahrlässigkeit haftet.

§ 10 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.